Stadtwerke Leoben






Kerpelystraße 21 | 8700 Leoben



Tel.: 03842 / 23024-0 | Fax: 03842 / 23024-140
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So kommen Sie zu Ihrem Erdgasanschluss

  • Auftrag zur Erstellung eines Erdgasanschlusses
    Erteilung eines Auftrages zur Herstellung eines Erdgas-Anschlusses bei dem für Sie zuständigen Energieberater der Stadtwerke Leoben.


  • Herstellung eines Erdgas-Anschlusses
    Herstellung eines Erdgas-Anschlusses mit Hausanschlussleitung, Mauerdurchführung und Hauptabsperreinrichtung durch die Stadtwerke Leoben bis spätestens zu dem im Auftrag vereinbarten Termin. Bei einer Terminverzögerung erfolgt eine Verständigung durch die Stadtwerke Leoben.


  • Haus-Inneninstallation inklusive des Gasgerätes
    Angebotseinholung über die Stadtwerke Leoben "Haustechnik" oder bei Ihrem Installateur.


  • Durchführung der Installationsarbeiten
    Auftragserteilung an die Stadtwerke Leoben "Haustechnik" oder an Ihr Gasinstallationunternehmen  für die Durchführung der Installationsarbeiten.
    (Planung und Errichtung der Haus-Inneninstallation und Gasverbrauchseinrichtung). Die Arbeiten werden entsprechend der Vorbesichtigung (ab 50 kW) durchgeführt, alle technischen Notwendigkeiten und gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.


  • Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation
    Die Vorbesichtigung für die Haus-Inneninstallation wird  ab 50 KW durchgeführt. Die technischen Einzelheiten werden in Anwesenheit von Vertretern der folgenden Firmen festgelegt:
    • Installationsunternehmen

    • Rauchfangkehrer

    • Stadtwerke Leoben


  • Fertigstellungsmeldung durch das Installationsunternehmen
    Fertigstellungsmeldung durch das Installationsunternehmen an die Stadtwerke Leoben, Vereinbarung eines Anlagenabnahmetermines mit dem Revisor der Stadtwerke Leoben.


  • Notwendige Unterlagen für die Abnahme:
    Vom Rauchfangkehrer auszustellen:
    • Ihr Installationsunternehmen informiert den Rauchfangkehrer über die Daten der zu errichtenden Heizanlage und ersucht um die Ausstellung des jeweils notwendigen Formulares.

    • Der Kaminbefund ist bei fanggebundenen Heizanlagen vom Betreiber bereitzustellen. Der Kaminbefund bestätigt den Anschluss der Gasheizanlage an die Abgasanlage und die Funktion des Kamins.

    • Das Anschlussprotokoll ist anstelle des Kaminbefundes bei Außenwandgeräten bzw. bei Geräten mit installierten Abgasleitungen einzuholen.


    Vom Elektroinstallationsunternehmen auszustellen:
    • Das ÖVE-Attest (Elektro-Attest), ausgestellt durch das mit der Elektroinstallation beauftragte Unternehmen, vom Betreiber bereitgestellt. Die Vorlage des ÖVE-Attestes gewährleistet den ordnungsgemäßen elektrischen Anschluss der Gasfeuerungsanlage sowie den Potenzialausgleich der Inneninstallation.


  • Ausstellung des Abnahmebefundes
    Ausstellung des Abnahmebefundes gemäß § 7 Stmk. Gasgesetz vom Revisor der Stadtwerke Leoben, wenn die Gasanlage den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen technischen Richtlinien entspricht und die genannten Unterlagen vorliegen.


  • Zählermontage
    Zählermontage und Befüllung der Gasleitung bis zur Gasverbrauchseinrichtung durch den Revisor der Stadtwerke Leoben. Ausfüllen des Formulares "Neukunde" und  Unterfertigung durch den Anlagenbetreiber. Dieses Formular dient als Grundlage für die Erstellung der Erdgasverbrauchsrechnungen, da anhand der in diesem Formular angegebenen Nahwärmebelastungen der Gasgeräte die Tarifeinstufung vorgenommen wird und die monatlichen Teilzahlungsbeträge für das erste Bezugsjahr errechnet wird.


  • Inbetriebnahme der Gasanlage
    Inbetriebnahme der Gasanlage vom konzessionierten Gasinstallationsunternehmen.


Kosten für den Hausanschluss:
Die Kosten für den Hausanschluss werden entsprechend Ihrer Gegebenheit berechnet.

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