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Messpreis |
In Abhängigkeit von der Zählergröße gelangt für die Beistellung, Eichung und Datenablesung der Messeinrichtung ein monatlicher Messpreis zur Verrechnung, der auch bei Nichtbenutzung der Anlage zu entrichten ist, solange sich das Messgerät in der Anlage befindet.
Andere Zählerarten bzw. Gaszähler mit größerer Dimensionierung unterliegen einer individuellen Festlegung des Messpreises per Monat.
 Download: Preisblatt_Messpreis_2012.pdf
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