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§ 57a KFG |
Die Fahrzeugüberprüfung gemäß § 57a KFG (Pickerl) wird von unserem Sachverständigen im Objekt Kerpelystraße 27 durchgeführt und sichert ihnen eine gewissenhafte Zustandsüberprüfung ihres Kraftfahrzeuges.
Darüber hinaus werden Gebrauchtwagen – Checks für alle Fahrzeugarten sowie Überprüfungen nach §§ 24 und 24a Tacho und Geschwindigkeitsbegrenzer - Kräne, Ladebordwände und Hubstapler - durchgeführt und sind auch Typisierungen nach Terminabsprachen im umfangreichen Leistungsangebot enthalten.
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