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Aufgaben der Sicherheitsfachkraft |
1. EVALUIERUNG VON ARBEITSPLÄTZEN
Während der Evaluierung werden die Bereiche bzw. Arbeitsplätze auf sicherheitstechnische Mängel hin untersucht. Werden Mängel festgestellt, schlägt die Sicherheitsfachkraft eine geeignete Lösung vor, um den Mangel zu beheben. Dabei werden von uns die wirtschaftlichen Aspekte natürlich ebenfalls berücksichtigt, da oft eine kostengünstigere Alternative ebenfalls zum gesuchten Erfolg führt.
Die Arbeitsplätze oder Bereiche werden von uns laut Dokumentationsverordnung schriftlich aufgezeichnet und in einer Evaluierungsmappe zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten für Sie aufbereitet.
2. LAUFENDE SICHERHEITSARBEIT:
Nach abgeschlossener Evaluierung ist die Sicherheitsfachkraft dem Arbeitgeber noch für andere sicherheitstechnische Tätigkeiten von Nutzen. Er fungiert im anschließenden Controlling, welches der Arbeitgeber durchführen muss, um festzustellen, ob die gesetzten Maßnahmen von den Arbeitnehmern auch eingehalten werden, als Unterstützung. Die Sicherheitsfachkraft kann z.B. bei Baufirmen die Baustellenüberprüfung durchführen. Durch Begehungen in Firmen werden ebenfalls Maßnahmenkontrollen (Controlling) durchgeführt (wird Gehörschutz, Schutzschuhe udgl. getragen).
Die Sicherheitsfachkraft hilft weiters bei:
- Organisation und Erstellen von Unterweisungen und Informationen (vom Gesetzgeber vorgeschrieben laut §12 ASchG und §14 ASchG)
- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
- Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten
- Mitarbeit bei Beschaffung und Änderung der Arbeitsmittel
- Erprobung und Auswahl von Schutzausrüstung
- Organisation Brandschutz/Evakuierung
Mitarbeit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Abläufe z.B. ergonomische Aspekte, physiologische Aspekte, usw.
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