GASVERSORGUNG

Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch, das in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Es ist komfortabel, sicher und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Als fossiler Energieträger dient Erdgas hauptsächlich der Beheizung von Wohn- und Gewerberäumen, als Wärmelieferant für thermische Prozesse in Gewerbe und Industrie, zur Stromerzeugung und als Treibstoff von Schiffen und Kraftfahrzeugen.

Mit Erdgas wählen Sie eine Energieform mit geringeren CO2-Emissionen als andere fossile Energieträger.

Qualität der Netzdienstleistung
Mit einer neuerlichen Auditierung, die am 23.10.20.23 und 24.10.2023 stattfand, wurden die Qualitätsstandards der Stadtwerke Leoben Gasversorgung überprüft. Das Überprüfungsergebnis und die jährlichen Überwachungsaudits attestieren der Stadtwerke Gasversorgung, dass den hohen Qualitätsanforderungen entsprochen wird.

 

Die Qualitätsstandards für die Netzdienstleistung für an das Gasnetz der Stadtwerke Leoben angeschlossenen Kunden wurde in der Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung gemäß §30 Gaswirtschaftsgesetz 2011 festgelegt. Die Stadtwerke Leoben sind verpflichtet dem Netzbenutzer einmal jährlich die in §4 bis §13 dieser Verordnung festgelegten Standards näher zu bringen.

Die Erfüllung der Standards sind dem untenstehenden Download-Links zu entnehmen:

Ihr persönlicher Zugang zu uns
verschafft Ihnen viele Vorteile.

Geben Sie uns zum Beispiel hier Ihren Gas-Zählerstand bekannt
oder ändern Sie Ihren Teilzahlungsbetrag oder Ihre Bankdaten ab.

Ansprechpartner Gasversorgung

Notfallkontakt

24H ERDGASNOTRUF

128 (ohne Vorwahl)

Stadtwerke – 24h – Störungsdienst
+43 3842 / 23024 – 999

Grünberger Martin

DI Martin Grünberger

Betriebsleiter

+43 3842 / 23024 – 200
martin.gruenberger@stadtwerke-leoben.at

Mehmedovic Damir

Damir Mehmedovic

Betriebsmeister und Revisor

+43 3842 / 23024 – 202
damir.mehmedovic@stadtwerke-leoben.at

Grasser Helmut

Helmut Grasser

Plannetzverwaltung & Energiedatenmanagement

+43 3842 / 23024 – 205
helmut.grasser@stadtwerke-leoben.at

Rudolph Klaudia

Klaudia Rudolph

Sachbearbeitung

+43 3842 / 23024 – 201
klaudia.rudolph@stadtwerke-leoben.at

Wurzer Jürgen

Jürgen Wurzer

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 125
juergen.wurzer@stadtwerke-leoben.at

Hofmeister Kerstin

Kerstin Hofmeister

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 124
kerstin.hofmeister@stadtwerke-leoben.at

Preise, Tarife & Gaskennzeichnung

Hier finden Sie unseren aktuellen Versorgungstarif für alle Kunden

Bitte beachten Sie, dass Neukundenverträge derzeit nur in unserem Netzgebiet abgeschlossen werden können!

Hier finden Sie die gesetzliches Systemnutzungstarife sowie die sonstigen Kosten

Auf den Seiten der E-Control können Sie die entsprechenen Verordnungen nachlesen.
Der Grundpreis setzt sich aus Energielieferung, Netztarif, Energieabgabe, Messpreis und MwSt. zusammen.

Aktuelles

Highspeed nicht nur am Eis
Versorgung

Highspeed nicht nur am Eis

Dafür sorgen die Stadtwerke Leoben und der Telekommunikationsexperte Citycom im Rahmen eines WLAN-Pilotprojektes in der Eishalle Leoben.

Highspeed nicht nur am Eis

Energiespartipps der Stadtwerke Leoben
Versorgung

Energiespartipps

Holen Sie sich hier unsere wertvollen Energiespartipps – die Stadtwerke Leoben unterstützt Sie dabei!

Energiespartipps

Adaptierung der Druckerhöhungsanlage Kaltenbrunn
Versorgung

Wasser marsch!

Von den Stadtwerken Leoben wird in den nächsten Wochen für das Siedlungsgebiet der Friedrich Mayer Beck-, Alma Seidler- und August…

Wasser marsch!

Reparaturarbeiten bei der Stadtwärme Leoben
Versorgung

Reparaturarbeiten am Stadtwärmenetz

Im Zuge von Reparaturarbeiten des Stadtwärmenetzes ist es erforderlich, die Wärmebelieferung für kurze Zeit zu unterbrechen.

Reparaturarbeiten am Stadtwärmenetz

Rohrbruch
Versorgung

Umbauarbeiten im Bereich Judendorferstraße 50

Wegen Anschlussarbeiten der Stadtwärmeleitung muss ein Teil der Wasserversorgungsleitung umgelegt bzw. erneuert werden. Betroffen davon ist die gesamte Judendorferstraße.

Umbauarbeiten im Bereich Judendorferstraße 50

Downloads

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für persönliche Auskünfte über die einzelnen Wechselschritte ihres bestehendes Erdgaslieferanten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Energieabrechnung gerne zur Verfügung.

Lieferantenwechsel: Sie wollen ihren bestehenden Energielieferanten wechseln?

Dazu verwenden Sie bitte das untenstehende Online-Formular für den „Lieferantenwechsel“ bzw. melden Sie sich per Telefon oder E-Mail bei den Stadtwerken Leoben.

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Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.
Wurzer Jürgen

Jürgen Wurzer

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 125
juergen.wurzer@stadtwerke-leoben.at

Hofmeister Kerstin

Kerstin Hofmeister

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 124
kerstin.hofmeister@stadtwerke-leoben.at

Für persönliche Auskünfte über An-, Ab- und Ummeldungen bzw. Verbrauchsabrechnungen für Erdgas stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Energieabrechnung gerne zur Verfügung.

Gasanmeldung: Sie beziehen ein neues Heim und wollen einen bestehenden Gas-Anschluss bei uns anmelden?

Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns – etwa zwei Wochen vor Ihrem Einzug – und vereinbaren Sie einen Termin für die Aktivierung Ihres neuen Gas-Anschlusses.

Gasabmeldung: Sie ziehen aus Ihrem Heim aus und möchten Ihren Gas-Anschluss abmelden?

Sie benötigen dazu Ihre Kundendaten inklusive der Zustelladresse für die Endabrechnung sowie die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Ist ein Nachfolger bekannt, so muss sich dieser bitte via Online-Formular „Gas-Anmeldung“, per Telefon oder E-Mail bei den Stadtwerken Leoben melden.

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INFO: Abmeldung lt. AGB unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist!
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Wurzer Jürgen

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Hofmeister Kerstin

Kerstin Hofmeister

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+43 3842 / 23024 – 124
kerstin.hofmeister@stadtwerke-leoben.at

Wenn sich ihre persönlichen Daten (Namensänderung aufgrund von Heirat, Ummeldung aufgrund von einem Sterbefall, Änderung Ihrer Bankdaten) betreffend GAS-Liefervertrag geändert haben, informieren Sie uns bitte umgehend.

Nutzten Sie dafür einfach das nachstehende Formular.

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Wurzer Jürgen

Jürgen Wurzer

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 125
juergen.wurzer@stadtwerke-leoben.at

Hofmeister Kerstin

Kerstin Hofmeister

Gasabrechnung

+43 3842 / 23024 – 124
kerstin.hofmeister@stadtwerke-leoben.at

Der Abnahmebefund (nach § 7, Steiermärkisches Gasgesetz) bestätigt, dass die Gasanlage den gesetzlichen und technischen Bestimmungen entspricht.

Der Besitzer einer neu hergestellten oder einer geänderten Gasanlage ist verpflichtet, diese vor der Inbetriebnahme prüfen zu lassen, ob sie den Bestimmungen dieses Gesetzes, bei bewilligungspflichtigen Anlagen auch den Bestimmungen der Bewilligung, entspricht.

Das Ergebnis der Überprüfung wird in einem „Abnahmebefund“ festgehalten. Dieser ist vom Besitzer der Anlage aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzuweisen. Der Besitzer der Gasanlage ist verpflichtet, die im Abnahmebefund allenfalls festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Bei bewilligungspflichtigen Anlagen ist eine Zweitausfertigung des Abnahmebefundes vom Besitzer der Anlage der Behörde vorzulegen.

Hier können Sie das Formular für die Sicherheitstechnische Abnahme Ihrer Gasanlage als PDF-Datei herunterladen:

Bei Fragen steht Ihnen Herr Mehmedovic gerne zur Verfügung.

Mehmedovic Damir

Damir Mehmedovic

Betriebsmeister und Revisor

+43 3842 / 23024 – 202
damir.mehmedovic@stadtwerke-leoben.at

Sie planen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihre Firma mit Erdgas zu versorgen und benötigen einen Hausanschluss/Wohnungsanschluss?

Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Know How. Wir wissen, wo unsere Versorgungsleitungen liegen und wie wir Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Firma sicher und kostengünstig anschließen.

Untenstehend finden Sie das Dokument „Umstellung auf Erdgas“. Es ist ähnlich einer Checkliste, hier wurden alle Informationen zusammenzutragen, die notwendig sind, um den Anschluss schnell und problemlos herstellen zu lassen.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Mehmedovic gerne zur Verfügung.

Mehmedovic Damir

Damir Mehmedovic

Betriebsmeister und Revisor

+43 3842 / 23024 – 202
damir.mehmedovic@stadtwerke-leoben.at

Es riecht nach Erdgas – jetzt schnell und richtig handeln:

Keine Panik!
Erdgas riecht aufgrund eines beigemischten Duftstoffes so intensiv, dass selbst kleine Gasmengen wahrgenommen werden. Riechen Sie Gas, bleiben Sie trotzdem ruhig.

Funkenbildung vermeiden!
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer auf jeden Fall zu vermeiden. Keine Zigaretten, Feuerzeuge oder Streichhölzer verwenden! Aber auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen, deshalb keinesfalls Licht- und Geräteschalter benutzen oder Stecker aus der Steckdose ziehen. Kein Telefonat im Haus oder in der Wohnung!

Fenster öffnen und lüften!
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie keinen Dunstabzug oder Ventilator betätigen. Funkenbildung!

Gashahn zudrehen!
Schließen Sie sämtliche Absperreinrichtungen oder den Gashaupthahn, zu denen Sie Zutritt haben.

Warnung der MitbewohnerInnen!
Warnen Sie Ihre MitbewohnerInnen und verlassen Sie so schnell wie möglich die Wohnung oder das Haus. Wichtig auch hier: Kein Klingeln. Funkenbildung!

Bereitschaftsdienst benachrichtigen!
Verständigen Sie den Bereitschaftsdienst. Dieser steht Ihnen 24 Stunden und 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Achten Sie auch hier wieder darauf, das Telefonat außerhalb des Hauses durchzuführen. Funkenbildung!

Für Gasgebrechen im Stadtgebiet von Leoben steht Ihnen unser Störungsdienst rund um die Uhr zur Verfügung.

Notfallkontakt

24H ERDGASNOTRUF

128 (ohne Vorwahl)

Stadtwerke – 24h – Störungsdienst
+43 3842 / 23024 – 999

Privatpersonen und Kleinunternehmer haben im Gasbereich die Möglichkeit, sich in unserem Liefergebiet auf die Grundversorgung zu berufen. In diesem Fall erfolgt unabhängig von bestehenden Zahlungsrückständen eine Belieferung. Bei einem weiteren Zahlungsverzug kann die Energielieferung jedoch eingestellt werden. Eine Belieferung unter der Berufung auf die Grundversorgung wird von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in der Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrags abhängig gemacht.

In diesen vier einfachen Schritten melden Sie Erdgas unter Berufung auf die Grundversorgung an. Bei Fragen stehen wir telefonisch oder im Kundenservicecenter gerne zur Verfügung.

  1. Verfassen Sie ein formloses Schreiben in dem Sie sich gemäß § 124 GWG auf die Grundversorgung für den Bezug von Erdgas berufen. Erwähnen Sie auch, dass Sie bereit sind, die Sicherheitsleistung in der Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrages zu hinterlegen.
  2. Vereinbaren Sie einen Termin unter +43 3842 / 23024-125 bzw. 124
  3. Besuchen Sie uns zum vereinbarten Termin in der Kerpelystraße 21 und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • formloses Schreiben, in dem Sie sich auf die Grundversorgung berufen
    • Zählpunktnummer des Gaszählers
    • Jahresabrechnung oder den Netzzugangsvertrag
    • gültigen Lichtbildausweis
  4. Melden Sie während den Kassaöffnungszeiten Erdgas an und hinterlegen Sie Ihre Sicherheitsleistung in der Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrags.

Weiterführende Informationen zur Grundversorgung finden Sie unter: Abschaltung & Grundversorgung – www.e-control.at

Um einen sicheren Betrieb mit Erdgas zu gewährleisten, müssen einige Punkte beachtet werden.

Der typische Erdgasgeruch
Damit auch Sie das von Natur aus geruchlose Gas im Falle eines Lecks wahrnehmen können, wird es mit einem „Duftstoff“ versetzt, der für den typischen Gasgeruch sorgt.

Sicherer Betrieb
Um einen sicheren Betrieb mit Erdgas zu gewährleisten, setzen wir eine ganze Reihe von Maßnahmen: Das Bündel an Sicherheitsvorkehrungen reicht von der jährlichen Kontrolle des Leitungsnetzes auf undichte Stellen bis hin zu laufenden Vorkehrungen, die Ihre Anlage betreffen.

Sicherheitsvorkehrungen für Ihre Anlage
Vor Inbetriebnahme Ihres Gasgerätes überprüfen wir gemeinsam mit Ihrem konzessionierten Gasinstallateur, ob alle Anlagen den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Ihr Rauchfangkehrer nimmt eine Abgasmessung vor. Damit für Ihre Anlage auch nach Jahren eine einwandfreie Betriebssicherheit gegeben ist, wird seitens der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) alle 12 Jahre eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung gefordert. Diese Überprüfung wird auch von den Stadtwerken Leoben angeboten (Haustechnik). Zusätzlich empfehlen wir die regelmäßige Wartung der Anlage durch Ihren Gasinstallateur bzw. Servicedienst der Stadtwerke Leoben.

Automatische Gas-Absperrung
Ihr Gasanschluss ist mit einem Fire-Safe-Hahn versehen, der Ihre Gasleitung ab einer Umgebungstemperatur von 70 Grad abschließt.

Strenge Standards für Gasgeräte
Alle am Markt befindlichen Gasgeräte, sind mit dem „CE“-Kennzeichen versehen. Dieses Zeichen garantiert, dass die Geräte den europäischen Sicherheitsnormen entsprechen. Da die österreichischen Sicherheitsstandards strenger als die europäischen sind, gibt es ein weiteres Kennzeichen – die „ÖVGW-Qualitätsmarke“. Diese gibt die Garantie, dass ein Gerät auch diese Richtlinien erfüllt.

Gasspüren
Unser Sicherheitdienst überprüft jährlich zahlreiche Leitungskilometer in unserem Netzgebiet.

Sicherheitscheck
Undichte Rohrleitungssysteme gefährden unsere Sicherheit und unsere Umwelt.
Die Stadtwerke Leoben Gasversorgung bieten aus diesem Grund die sicherheitstechnische Überprüfung von Gasanlagen als Dienstleistung an.
Unsere Mitarbeiter besitzen höchste Qualifikation und verfügen über modernste Gerätetechnik zur Überprüfung von sämtlichen Leitungssystemen.
Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und zur Wirtschaftlichkeit der Gasversorgung.

Nein, Erdgas ist ungiftig. Das Einatmen ist völlig ungefährlich. Früher wurde so genanntes Stadtgas verwendet. Dieses war giftig und führte zu dem allgemeinen Vorurteil, dass Gas generell gesundheitsschädlich ist.

Nur in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft (Sauerstoff) kann Erdgas explodieren. Der kritische Bereich liegt dann vor, wenn in einem geschlossenen Raum Erdgas mit einem Anteil von rund 5 bis 15 Prozent in der Umgebungsluft vermischt ist.

Normalerweise nicht. Alle Gasversorgungsunternehmen setzen dem von Natur aus geruchlosen Erdgas einen penetranten Duftstoff bei, der auch geringste Konzentrationen bereits deutlich wahrnehmbar macht. Bei einem undichten Gasherd beispielsweise stinkt es in der Küche schon nach wenigen Minuten abscheulich, obwohl die Konzentration in der Raumluft noch unterhalb von 0,5 Prozent liegt. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Geruchskarte zur Verfügung, damit man sich den Gasgeruch „merken“ kann.

Sie sollten möglichst Fenster und Türen weit öffnen und den Raum anschließend sofort verlassen. Vermeiden Sie unbedingt alles, was zu Funkenbildung führen könnte. Betätigen Sie keine Lichtschalter, ziehen Sie keine Stecker und verlassen Sie das Haus, um den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Leoben (+43 3842 / 23024-999) oder die Feuerwehr anzurufen. Telefonieren Sie sicherheitshalber nicht aus Ihren eigenen vier Wänden heraus und benutzen Sie ein Handy nur außerhalb.

Obwohl in geringen Mengen beigesetzt, stinkt der Geruchsstoff abscheulich. Wenn irgendwo im Haus eine Undichtigkeit eintritt, dann riechen Sie es sehr schnell. Sollte aber Erdgas aus einem feuchten Boden strömen, so kann es eine Verzögerung geben, bis man den Geruch wahrnimmt, weil der Boden einen Teil des Geruchsstoffes aufnimmt.

Falls Sie sich zufällig gerade im Keller befinden, wenn Sie Gas riechen, können Sie das noch tun. Sie sollten nicht noch extra in den Keller gehen, um den Absperrhahn zu schließen.

Erdgas an der freien Luft ist zwar nicht ungefährlich, weil es durch Funken entzündet werden kann. Dann aber brennt es und kann nicht explodieren. Wenn auf offener Straße Gas in Brand gerät: Nicht löschen! Solange es brennt, kann es sich nicht mehr im Untergrund verteilen. Benachrichtigen Sie die Feuerwehr und verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen!

Jeder Absperrhahn muss mindestens 30 Minuten lang einem Feuer widerstehen können. Sollte er danach undicht werden, so besteht keine direkte Explosionsgefahr. Der wahrscheinlichste Fall: Die Absperreinrichtung wird durch Brandeinwirkung von mehr als 30 Minuten undicht. Dann kann Erdgas austreten und in Brand geraten. Brennendes Gas kann nicht explodieren.

Seit einigen Jahren muss vor jedem Gasgerät eine sogenannte Mangelsicherung eingebaut werden. Geht die Flamme aus, so wird die Gaszufuhr automatisch unterbrochen. Früher erfolgte dies mechanisch, heute meist elektronisch.

Vor allem: Eine ständige Be- und Entlüftung der Räume, in denen Gasanlagen stehen. Erdgas ist leichter als Luft und sucht sich immer einen Weg ins Freie. Kellerräume mit Gasanlagen sollen immer einen Abzug nach außen unmittelbar unter der Kellerdecke haben. Am besten lässt man bei Neuanlagen die Gaszähler unter einem Kellerfenster aufhängen und sorgt über dem Gasherd für entsprechenden Luftabzug, z.B. durch eine Dunsthaube mit Außenkamin.

Laut österr. Maß- und Eichgesetz §15 (9) muss der Gaszähler alle 15 Jahre geeicht oder ersetzt werden.