Mit der Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) und der Novelle der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO 2013) wurde, unter anderem, auch die Umstellung der Abrechnung auf eine Abrechnung mit Ist-Brennwerten beschlossen. Die neue Methodik der Abrechnung tritt mit 01.01.2024 in Kraft.
Bisher wurde bei der Abrechnung des Gasverbrauchs in Kubikmetern mit einem einheitlichen Umrechnungsfaktor auf Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Die für die Umrechnung relevanten Brennwerte wurden auf jährlicher Basis in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNEVO 2013) für das Marktgebiet Ost (Ostösterreich) und die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg veröffentlicht.
Ab 01.01.2024 tritt ein neues System in Kraft bei dem nicht mehr ein einheitlicher Brennwert für das gesamte Marktgebiet ermittelt wird, sondern auf regionaler und lokaler Basis die tatsächlichen Brennwerte des Gases im Verteilernetz gemessen werden. Diese Brennwerte werden ab 01.01.2024 dann auch für die Abrechnung der Netzbetreiber, und in weiterer Folge der Versorger, herangezogen.