BRENNWERTBEZIRKE LEOBEN

Mit der Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) und der Novelle der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO 2013) wurde, unter anderem, auch die Umstellung der Abrechnung auf eine Abrechnung mit Ist-Brennwerten beschlossen. Die neue Methodik der Abrechnung tritt mit 01.01.2024 in Kraft.

Bisher wurde bei der Abrechnung des Gasverbrauchs in Kubikmetern mit einem einheitlichen Umrechnungsfaktor auf Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Die für die Umrechnung relevanten Brennwerte wurden auf jährlicher Basis in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNEVO 2013) für das Marktgebiet Ost (Ostösterreich) und die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg veröffentlicht.

Ab 01.01.2024 tritt ein neues System in Kraft bei dem nicht mehr ein einheitlicher Brennwert für das gesamte Marktgebiet ermittelt wird, sondern auf regionaler und lokaler Basis die tatsächlichen Brennwerte des Gases im Verteilernetz gemessen werden. Diese Brennwerte werden ab 01.01.2024 dann auch für die Abrechnung der Netzbetreiber, und in weiterer Folge der Versorger, herangezogen.

Brennwertübersicht

2024

Leoben

Fabriksgasse

Donawitz Nord/West

Jänner 11,49 kWh/Nm³ 11,49 kWh/Nm³ 11,49 kWh/Nm³
Februar 11,48 kWh/Nm³ 11,48 kWh/Nm³ 11,48 kWh/Nm³
März 11,47 kWh/Nm³ 11,47 kWh/Nm³ 11,47 kWh/Nm³
April 11,49 kWh/Nm³ 11,49 kWh/Nm³ 11,49 kWh/Nm³
Mai 11,57 kWh/Nm³ 11,57 kWh/Nm³ 11,57 kWh/Nm³
Juni 11,54 kWh/Nm³ 11,54 kWh/Nm³ 11,54 kWh/Nm³
Juli 11,56 kWh/Nm³ 11,56 kWh/Nm³ 11,56 kWh/Nm³
August 11,55 kWh/Nm³ 11,55 kWh/Nm³ 11,55 kWh/Nm³
September 11,55 kWh/Nm³ 11,55 kWh/Nm³ 11,55 kWh/Nm³
Brennwertbezirkübersicht Leoben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei der Umrechnung in Kilowattstunden (kWh) ist generell zwischen Haushalten und Kleingewerbe mit Gaszählern ohne Mengenumwerter einerseits, und Gewerbe und Industriekunden mit Gaszählern mit Mengenumwerter andererseits zu unterscheiden. Bei Gaszählern ohne Mengenumwerter werden die sog. Betriebskubikmeter (Bm³), bei Gaszählern mit Mengenumwerter hingegen die Normkubikmeter (Nm³) messtechnisch erfasst.

Anlagen ohne Mengenumwerter:
Die messtechnische Erfassung des Gasverbrauches erfolgt mittels eines Gaszählers in Kubikmetern (Bm³). Die Verrechnung des Gasverbrauches erfolgt allerdings in Kilowattstunden (kWh). Damit wird der Energiegehalt des Gasverbrauches abgerechnet. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden legt § 10 Z 3 der GSNE-VO 2013 fest und erfolgt grundsätzlich nach den technischen Methoden der ÖVGW Richtlinie G O110. Die Bestimmung des Umrechnungsfaktors erfolgt durch den Netzbetreiber auf Basis der Daten der Abnahmestelle.

Die für die Umrechnung von Bm³ in kWh wesentlichen Faktoren sind die geographische Höhe (und damit der Luftdruck) und der Zählereinbauort, z.B. Innen- oder Außenmontage (und damit die Temperatur). Aus diesen beiden Faktoren kann die sog. Zustandszahl (z) ermittelt werden. Mit deren Hilfe wird von Betriebskubikmetern auf Normkubikmeter umgerechnet (Bm³ x z = Nm³ ).

Die somit ermittelten Nm³ werden dann mit dem jeweiligen Brennwert auf kWh umgerechnet: kWh = Nm³ x Brennwert in kWh/Nm³

Auf den Netzrechnungen wird i.d.R. der sog. Umrechnungsfaktor angeführt, diese Umrechnungsfaktor bestimmt sich aus der Zustandszahl und dem Brennwert in kWh/Nm³: Umrechnungsfaktor = z x Brennwert in kWh/Nm³

Der Gasverbrauch in kWh wird dann durch die Multiplikation des Umrechnungsfaktors mit den gemessenen Bm³ ermittelt: kWh = Umrechnungsfaktor x Bm³

Der Umrechnungsfaktor wird aufgrund der geographischen Höhe, dem Brennwert und des Zählereinbauortes (Temperatur und Betriebsdruck) vom Netzbetreiber berechnet und auch auf der Netzrechnung angegeben. Alternativ wird die Zustandszahl (z) und der Brennwert (kWh/Nm³) auf der Netzrechnung angegeben.

Bei Gas handelt es sich um ein Naturprodukt, das je nach Herkunft (Lagerstätte) unterschiedliche Eigenschaften (wie z.B. Beschaffenheit) aufweist. Bei der Beschaffenheit von Erdgas wird dabei der Brennwert als Bezugsgröße herangezogen. Der Brennwert eines Brennstoffes gibt die chemisch gebundene Energie an, die bei der Verbrennung des Brennstoffs freigesetzt wird. Aufgrund von Schwankungen in der Beschaffenheit wird daher bei der Verbrennung von einem Kubikmeter (m³) Erdgas einmal mehr Energie (höherer Brennwert) oder weniger Energie (geringerer Brennwert) freigesetzt.

Im Zuge der Dekarbonisierung des Energiesystems werden die Einspeisemengen von erneuerbaren Gasen in Zukunft zunehmen, was zu Änderungen und Fluktuationen in den Brennwerten führt. Daher ist es v.a. im Hinblick auf den zukünftigen Ausbau der Produktion und Einspeisung von erneuerbaren Gasen sinnvoll den Verrechnungsbrennwert nicht mehr für das gesamte Marktgebiet festzulegen, sondern diese für kleinere geografische Einheiten – die  Brennwertbezirke – zu ermitteln und festzulegen.

Hinzukommt, dass während der Energiekrise, und der damit verbundenen Reduktion der Gasflüsse aus Russland, ebenfalls beobachtet werden konnte, wie sich der Brennwert im Marktgebiet verändert hat. Da weniger Gas aus Russland mit einem geringeren Brennwert importiert wurde, aber mehr Gas aus anderen Quellen (LNG und Gas aus der Nordsee) mit einem höheren Brennwert, stieg der Brennwert im Marktgebiet im Zuge der Diversifizierung der Bezugsquellen ab Mitte 2022 an.

Während geänderte Importströme im Rahmen einer künftigen Diversifizierung der Gasversorgung generell den Brennwert von Gas im gesamten Marktgebiet verändern, hat die Einspeisung von erneuerbaren Gasen im Marktgebiet lokale Auswirkungen auf den Brennwert. Ein Endkunde der z.B. in der Nähe einer Einspeisung von erneuerbaren Gasen Gas entnimmt, wird daher Gas in einer anderen Beschaffenheit (Brennwert) beziehen als ein Endkunde dessen Gas aus dem Fernleistungsnetz in das Verteilergebiet eingespeist und dort entnommen wird.

Die Umstellung von einem einheitlichen (jährlichen) Verrechnungsbrennwert auf monatliche Ist-Brennwerte je Brennwertbezirk deckt somit sowohl lokale Veränderungen der Gasbeschaffenheit durch die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Gase ab als auch marktgebietsweite Schwankungen der Gasbeschaffenheit im Zuge der zukünftigen Diversifizierung der Gasbezugsquellen.

Von Kundenseite ist im Zuge der Umstellung der Abrechnungen mit Ist-Brennwerten keine Aktivität nötig. Die Zuteilung zu einem Brennwertbezirk erfolgt durch den Netzbetreiber, der auch die Mengenmessung und die Ermittlung der Brennwerte durchführt und auf Basis dieser die Netzrechnung erstellt. Auch im Verhältnis zum Energieversorger sind keine zusätzlichen Schritte notwendig. Der Energieversorger erhält wie bisher vom Netzbetreiber die abrechnungsrelevanten Informationen je Kundenanlage für die Zwecke der Abrechnung der Energiemengen.

Die Umstellung auf die Verrechnung mit monatlichen Ist-Brennwerten bildet die technische Realität besser ab als ein marktgebietsweiter Verrechnungsbrennwert und ermöglicht eine technisch saubere Abrechnung der verbrauchten Gasmengen. Die Abrechnung nach exakt ermitteltem Energiegehalt spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch genauer wider. Zudem hat der Endkunde eine bessere Information zum tatsächlichen Energieverbrauch.

Brennwertbezirke sind geografisch abgegrenzte Netzbereiche, die durch einen einheitlichen Brennwert gekennzeichnet sind. Der Netzbetreiber legt nach den Regeln der Technik die Brennwertbezirke in seinem Netzgebiet fest. Dabei wird darauf geachtet, dass innerhalb der Brennwertbezirke ein (annähernd) einheitlicher Brennwert sichergestellt werden kann. Die Einteilung der Brennwertbezirke richtet sich dabei nach der jeweiligen Netztopologie, der Ausspeisepunkte und v.a. der Einspeisepunkte von Gasen mit unterschiedlichen Brennwerten (wie z.B. erneuerbarem Gas), also nach jenen Faktoren, die eine Auswirkung auf den Brennwert haben.

Aufgrund der geografischen Abgrenzung von Brennwertbezirken muss zwischen den Kundenanlagen eine Brennwertbezirksgrenze eingezogen werden. Somit wird es auch dazu kommen, dass ihr Nachbar ggf. einem anderen Brennwertbezirk zugeteilt ist. Diese Zuteilung erfolgt aber nicht willkürlich, sondern ist wie oben erwähnt, durch die Netztopologie und die geografische Abgeschlossenheit von Brennwertbezirken bestimmt (irgendwo muss ein Brennwertbezirk enden und ein anderer beginnen).

Durch die Umstellung der Abrechnung auf Ist-Brennwerte nach Brennwertbezirk, sollten sich bei der Jahresabrechnung keine wesentlichen Änderungen ergeben. Zusätzlich zur Jahresabrechnung stellen wir als Netzbetreiber aber notwendige Detailinformationen zur Ermittlung des jährlich gewichteten Umrechnungsfaktors auf unserer Webseite zur Verfügung.

Der auf der Jahresabrechnung angeführte Umrechnungsfaktor basiert künftig nicht mehr auf den (jährlichen) in der GSNE-VO veröffentlichten Verrechnungsbrennwerten, sondern ermittelt sich als mengengewichteter Durchschnitt der monatlichen Umrechnungsfaktoren.

In den Detailinformationen wird der Jahresverbrauch auf die einzelnen Monate aufgeteilt dargestellt, da für jedes Monat ein entsprechender Brennwert für einen Brennwertbezirk durch Messung ermittelt wird. Für Kunden mit Standardlastprofil (SLP-Kunden – Haushalt und Gewerbe) wird der jährliche Verbrauch in Bm³, also die Differenz zwischen „Zählerstand alt“ und „Zählerstand neu“, über das entsprechende SLP-Profil auf die jeweiligen Abrechnungsmonate aufgeteilt.

Der so ermittelte monatliche Verbrauch wird mit dem Ist-Brennwert in kWh umgerechnet. Zur Umrechnung wird der Umrechnungsfaktor berechnet, der sich aus der Multiplikation der Zustandszahl und dem Ist-Brennwert ergibt. Die Zustandszahl ist ein vom Netzbetreiber festgelegter Wert, der die Eigenschaften des Zählerstandortes berücksichtigt (z.B. im Tal oder am Berg, außen oder innen montierter Zähler).

Der jährliche Brennwert, bzw. der jährliche Umrechnungsfaktor wird aus den monatlichen Werten (als mengengewichtetes Mittel) berechnet.

Der Umrechnungsfaktor wird durch zwei Parameter bestimmt: durch die Zustandszahl und durch den Brennwert.

Bisher galt für das jeweilige Marktgebiet ein einheitlicher Verrechnungsbrennwert. Mit der Umstellung auf die Abrechnung mit Ist-Brennwerten je Brennwertbezirk können die Unterschiede im Umrechnungsfaktor daher von beiden Parametern kommen.

Abweichung aufgrund des Ist-Brennwertes:
Zwei Kunden in derselben Region oder Stadt können unterschiedlichen Brennwertbezirken zugeteilt sein. Damit gelten für beide Kunden unterschiedliche Brennwerte und damit unterscheidet sich auch der Umrechnungsfaktor.

Abweichung aufgrund abweichender Zustandszahlen:
Der zweite Parameter, der zwischen Kunden abweichen kann, ist die Zustandszahl. Diese ermittelt sich aus der geographischen Höhe des Zählerstandortes und des Zählereinbauortes. Liegt die Anlage von Kunden A z.B. am Talboden im Ortszentrum und die Anlage von Kunden B am Hang oberhalb des Ortszentrums unterscheidet sich die Zustandszahl aufgrund eines abweichenden hinterlegten Drucks. Liegen beide Kundenanlagen auf gleicher Höhe, hat Kunde A aber eine innenliegende Messung und Kunde B eine außenliegende Messung weicht die Zustandszahl aufgrund der für den Zählerstandort hinterlegten Temperatur ab.

Bei einem höher gelegenen Ort (geringerer Druck) mit innen liegender Messung (höhere Temperatur) kann der Wert beispielsweise je Kubikmeter Erdgas 9,9 kWh betragen, bei einem tiefer liegenden Ort (höherer Druck) je Kubikmeter Erdgas 10,6 kWh.

Für die mittlere Gastemperatur werden gemäß der ÖVGW RL G O110 bei der Innenmontage des Gaszählers 15°C und bei der Außenmontage 6°C angesetzt, sofern keine genaueren Werte vorliegen oder der Gaszähler eine entsprechende Korrektur durchführt.

Die Umrechnungsfaktoren von zwei Kunden können daher aufgrund (i) unterschiedlicher Zuteilungen zu Brennwertbezirken, (ii) unterschiedlicher Höhenlagen und (iii) unterschiedlicher Zählereinbauorte voneinander abweichen.