Kündigung eines Abonnements:
Wenn Sie das automatische Abonnement Ihres KlimaTickets Steiermark beenden wollen, muss Ihre Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf Ihrer Karte eingelangt sein.
Vorzeitige Rückgabe:
Das KlimaTicket Steiermark kann man nach sechs Monaten ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Es werden die verbrauchten Monate und das Rückerstattungsentgelt in Höhe von einem Zwölftel des Kartenpreises vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Ein laufender Monat wird ab dem 8. Tag als voller Monat gerechnet.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht zu einem früheren Zeitpunkt besteht in folgenden Fällen, dabei ist kein Erstattungsentgelt zu bezahlen:
- bei Umzug aus der Steiermark in ein anderes Bundesland oder in das Ausland durch Nachweis der Abmeldung/Ummeldung vom/beim österreichischen Zentralen Melderegister und Nachweis der neuen Adresse im Inland oder Ausland,
- bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels ärztlichen Attests,
- bei Verlust des Arbeitsplatzes durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung und
- bei Umstieg auf ein anderes KlimaTicket Steiermark oder auf das KlimaTicket Ö.
Bei Todesfall der/des Inhaber*in des Tickets wird dem Erbberechtigten oder Abwickler der Verlassenschaft jeder nicht genutzte Gültigkeitsmonat des Ticketpreises gebührenfrei erstattet. Erforderlich sind eine Kopie der Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung.
Änderungen:
Verständigen Sie uns auch bei allen Änderungen zu Name, Adresse oder Kontonummer.
Ersatz bei Verlust/Diebstahl:
Für Ihr nicht-übertragbares KlimaTicket (mit Foto) erhalten Sie bei Verlust gegen Nachweis einer behördlichen Verlust- oder Diebstahlanzeige in den Verkaufsstellen Ersatz. Bearbeitungsgebühr: € 10,00