Stadtwerke Leoben






Kerpelystraße 21 | 8700 Leoben



Tel.: 03842 / 23024-0 | Fax: 03842 / 23024-140
E-mail: office@stadtwerke-leoben.at
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Fahrzeugüberprüfung (Pickerl)
 
Tankstelle
 
 
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
TANKSTELLENNUTZUNG

der Stadtwerke Leoben,
8700 Leoben, Kerpelystraße 21a

Tankzeiten: Montag bis Samstag von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Tanken striktest untersagt.

  • Der Betrieb der Tankstelle erfolgt auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Leoben,
    Kerpelystraße 21a in 8700 Leoben.
    Es werden Diesel Kraftstoff und Benzin Eurosuper ROZ 95 abgegeben.
    Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos mittels Tankkarte.
    Die Preisauszeichnung erfolgt aktualisiert vor Ort bei der Tankstelle.
    Die Tankkarte in der Stadtwerke Direktion, im Büro des KFZ-Technikzentrums, 8700
    Leoben, Kerpelystraße 21, Tel.: 03842/23024-500, ausgegeben und verwaltet.
    Die Karte verbleibt im Eigentum der Stadtwerke.


  • Pro Nutzer wird eine Tankkarte ausgegeben, welche aus sicherheitstechnischen Gründen
    für den Kunden mit einer Pin-Code-Nummer versehen ist.
    Der Einsatz für diese Tankkarte beträgt brutto EUR 8,50.
    Dieser Einsatz wird bei Verlust oder Beschädigung der Karte einbehalten.
    Die Haftung für missbräuchliche Verwendung der Tankkarte liegt beim Karteninhaber.
    Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung ist der Karteninhaber
    verpflichtet, die Stadtwerke Leoben unverzüglich zu verständigen.
    Die Stadtwerke Leoben können dem Karteninhaber die damit verbundenen Kosten in
    Rechnung stellen.


  • Der Karteninhaber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die Abrechnung mittels eines
    Abbuchungsauftrages erfolgt.
    Änderungen von Adressen, Bankverbindungen, Fahrzeugkennzeichen etc. sind
    unverzüglich den Stadtwerken Leoben bekannt zu geben.
    Der jeweilige Rechnungsbetrag wird monatlich im Nachhinein vom Girokonto des
    Karteninhabers abgebucht.
    Kann aus welchen Gründen auch immer eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, wird
    die Karte gesperrt und die anfallenden Rückbuchungsgebühren der Bank sowie eine
    Sperrgebühr in Rechnung gestellt.
    Weiters wird eine Mahnung ausgeschickt.
    Im Falle des Zahlungsverzuges werden die Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen
    verrechnet.
    Mittels Belegdrucker kann die Richtigkeit der Tankungen, welche auf der Rechnung
    aufscheinen, überprüft werden.
    Der vom Girokonto abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt,
    so ferne der Karteninhaber nicht binnen 14 Tagen nach Abbuchung schriftlich
    widerspricht.


  • Die Beendigung der Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe
    von Gründen erfolgen; die Tankkarte ist in diesen Fällen unverzüglich den Stadtwerken
    Leoben zurückzustellen; die Kaution wird refundiert.


  • Der Tankkunde hat an der Tankstelle und im Betriebsgelände folgende
    Sicherheitsvorschriften zu befolgen:
    • Im Bereich der Tankstelle ist das Rauchen, das Hantieren mit offenem Licht und
      Feuer, das Telefonieren mit Mobiltelefonen sowie das Laufenlassen der Motoren
      striktest untersagt.

    • Im Betriebsareal gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

    • Im Betriebsareal gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.

    Bei technischen Gebrechen (keine Betankung möglich bzw. Belegdrucker defekt) ist
    unverzüglich ein Bediensteter der KFZ-Waschanlage bzw. bei Nichterreichung ein
    Bediensteter des KFZ-Technikzentrums I oder II zu verständigen.
    Im Tankstellenbereich sind Einweghandschuhe sowie Putzpapier für den Tankvorgang zur
    freien Entnahme vorhanden.

  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Samstag von 06.30 Uhr bis 21.00 Uhr
    Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Tanken striktest untersagt.


  • Die Stadtwerke sind berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu
    ändern. In diesem Fall erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung. Nach Erhalt dieser
    geänderten Bestimmungen akzeptiert der Kunde diese durch erneutes Verwenden der
    Tankkarte.
    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Leoben vereinbart.


Leoben, 2004-05-26


Download: Anmeldeformular.pdf

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