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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN TANKSTELLENNUTZUNG |
der Stadtwerke Leoben,
8700 Leoben, Kerpelystraße 21a
Tankzeiten: Montag bis Samstag von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Tanken striktest untersagt.
- Der Betrieb der Tankstelle erfolgt auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Leoben,
Kerpelystraße 21a in 8700 Leoben.
Es werden Diesel Kraftstoff und Benzin Eurosuper ROZ 95 abgegeben.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos mittels Tankkarte.
Die Preisauszeichnung erfolgt aktualisiert vor Ort bei der Tankstelle.
Die Tankkarte in der Stadtwerke Direktion, im Büro des KFZ-Technikzentrums, 8700
Leoben, Kerpelystraße 21, Tel.: 03842/23024-500, ausgegeben und verwaltet.
Die Karte verbleibt im Eigentum der Stadtwerke.
- Pro Nutzer wird eine Tankkarte ausgegeben, welche aus sicherheitstechnischen Gründen
für den Kunden mit einer Pin-Code-Nummer versehen ist.
Der Einsatz für diese Tankkarte beträgt brutto EUR 8,50.
Dieser Einsatz wird bei Verlust oder Beschädigung der Karte einbehalten.
Die Haftung für missbräuchliche Verwendung der Tankkarte liegt beim Karteninhaber.
Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung ist der Karteninhaber
verpflichtet, die Stadtwerke Leoben unverzüglich zu verständigen.
Die Stadtwerke Leoben können dem Karteninhaber die damit verbundenen Kosten in
Rechnung stellen.
- Der Karteninhaber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die Abrechnung mittels eines
Abbuchungsauftrages erfolgt.
Änderungen von Adressen, Bankverbindungen, Fahrzeugkennzeichen etc. sind
unverzüglich den Stadtwerken Leoben bekannt zu geben.
Der jeweilige Rechnungsbetrag wird monatlich im Nachhinein vom Girokonto des
Karteninhabers abgebucht.
Kann aus welchen Gründen auch immer eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, wird
die Karte gesperrt und die anfallenden Rückbuchungsgebühren der Bank sowie eine
Sperrgebühr in Rechnung gestellt.
Weiters wird eine Mahnung ausgeschickt.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden die Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen
verrechnet.
Mittels Belegdrucker kann die Richtigkeit der Tankungen, welche auf der Rechnung
aufscheinen, überprüft werden.
Der vom Girokonto abgebuchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt,
so ferne der Karteninhaber nicht binnen 14 Tagen nach Abbuchung schriftlich
widerspricht.
- Die Beendigung der Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe
von Gründen erfolgen; die Tankkarte ist in diesen Fällen unverzüglich den Stadtwerken
Leoben zurückzustellen; die Kaution wird refundiert.
Der Tankkunde hat an der Tankstelle und im Betriebsgelände folgende
Sicherheitsvorschriften zu befolgen:
- Im Bereich der Tankstelle ist das Rauchen, das Hantieren mit offenem Licht und
Feuer, das Telefonieren mit Mobiltelefonen sowie das Laufenlassen der Motoren
striktest untersagt.
- Im Betriebsareal gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Im Betriebsareal gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Bei technischen Gebrechen (keine Betankung möglich bzw. Belegdrucker defekt) ist
unverzüglich ein Bediensteter der KFZ-Waschanlage bzw. bei Nichterreichung ein
Bediensteter des KFZ-Technikzentrums I oder II zu verständigen.
Im Tankstellenbereich sind Einweghandschuhe sowie Putzpapier für den Tankvorgang zur
freien Entnahme vorhanden.
- Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag von 06.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist das Tanken striktest untersagt.
- Die Stadtwerke sind berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu
ändern. In diesem Fall erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung. Nach Erhalt dieser
geänderten Bestimmungen akzeptiert der Kunde diese durch erneutes Verwenden der
Tankkarte.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Leoben vereinbart.
Leoben, 2004-05-26
 Download: Anmeldeformular.pdf
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